Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Bildungsangeboten
Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband München/Oberbayern e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen, der Fachausbildung und Lehrgängen der KIT-Akademie
des Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband München/Oberbayern e.V.
- Veranstalter
Veranstalter der Lehrgänge ist der Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband München/Oberbayern e.V., Adi-Maislinger-Str. 6-8, 81373 München, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kollenberger („ASB“). - Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgangs- und Trainingsangebote des Veranstalters im Bereich von Erste-Hilfe-Kursen, der Fachausbildung und den Lehrgängen der KIT-Akademie.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unterneh-mer (§ 14 BGB). Personen, Unternehmen oder andere Institutionen werden im Folgenden als Auftraggeber bzw. Teilnehmer bezeichnet. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Das jeweilige andere Geschlecht ist gleichermaßen angesprochen und respektiert.
- Die Leistungen des Veranstalters, insbesondere die Durchführung der Lehrgänge und Trainings, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keMünchen, den 27.02.2024ine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung durch den ASB nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder den nachfolgenden Bestimmungen widersprechende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer dies schriftlich mit dem ASB vereinbart.
- Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zu den Lehrgängen des ASB erfolgt über das Internet unter
www.asb-muenchen.de ► Unsere Angebote ► Erste-Hilfe-Kurse und Fachausbildungen
oder unter
www.asb-muenchen.de ► Unsere Angebote ► KIT-Akademie.
oder unter www.asb-muenchen.de ► Unsere Angebote ► KIT-Akademie. - Für die Anmeldung von Minderjährigen ist zusätzlich zur Online-Anmeldung die Zustimmung ei-nes Erziehungsberechtigten in Schriftform erforderlich. Es ist hierfür ausreichend, wenn die Anmeldebestätigung mit einem Zustimmungsvermerk und der Unterschrift des Erziehungsberechtigten zu Beginn des Lehrgangs vorgelegt wird. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulsanitätsdienstes ausgebildet werden, benötigen die Bestätigung der Schule; auch hier ist eine Vorlage bei Kursbeginn ausreichend. Bei Kursen, die ganz oder teilweise online durchgeführt werden, ist die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten dem ASB per Post so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese bei Kursbeginn vorliegt; im Falle einer teilweisen Online-Durchführung allerdings nur, wenn der Kurs zunächst mit dem Online-Inhalt beginnt.
Liegen die Unterlagen zu Kursbeginn nicht vor, kann der ASB die Teilnahme am Lehrgang ausschließen, ohne dass hierdurch die Vergütungspflicht entfällt. - Die Anmeldung selbst stellt lediglich ein Vertragsangebot des Teilnehmers an den ASB dar. Die Annahme des Vertragsangebots durch den ASB hängt insbesondere davon ab, ob in den jewei-ligen Lehrgängen noch freie Plätze verfügbar sind. Der Vertrag kommt mithin nach der erfolgten Anmeldung erst mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zustande. Die Anmeldebestätigung wird ausschließlich in Textform per E-Mail versendet.
- Die Anmeldung zu den Lehrgängen des ASB erfolgt über das Internet unter
- Lehrgangsgebühren und Zahlungsmodalitäten
- Die jeweiligen Kosten des Lehrgangs bestimmen sich nach den auf der Homepage des ASB zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Kursgebühren.
- Die Lehrgangsgebühren für Erste-Hilfe-Kurse sind von privaten Teilnehmern zu Beginn des jeweiligen Lehrganges entweder in bar zu entrichten oder bei der Anmeldung per PayPal, sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt (siehe dazu Ziff. 4.6.) oder keine abweichende Vereinbarung zwischen dem ASB und dem Teilnehmer getroffen wurde.
- Die Lehrgangsgebühren für Kurse der KIT-Akademie sind vom Teilnehmer entweder bei der Anmeldung via PayPal Checkout oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung auf das angegebene Konto des ASB zu überweisen. In jedem Fall – insbesondere bei kurzfristigen Anmeldungen – aber so rechtzeitig, dass sie vor Kursbeginn auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des ASB eingegangen sind.
- Die Lehrgangsgebühren für Fachausbildungen sind vom Teilnehmer nach Abschluss der Fachausbildung per Überweisung zu bezahlen, eine entsprechende Rechnung wird dem Teilnehmer zugesendet.
- Von Unternehmen / Unternehmern / Organisationen sind die Lehrgangsgebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des ASB zu überweisen.
- Sollen die Kosten des Lehrgangs durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Unfallkasse (UK) übernommen werden, ist hierfür das vorgeschriebene Formblatt sowie die Kostenübernahmeerklärung der BG bzw. der UK – jeweils im Original – rechtzeitig (mindesten 3 Werktage) vorab per Post an den ASB (Abteilung Ausbildung) zu übermitteln oder zu Beginn des Lehrgangs vorzulegen. Faxe oder gescannte Dokumente werden von den Abrechnungsstellen nicht anerkannt.
Ist ein anderer Kostenträger zuständig, hat sich der Teilnehmer spätesten 2 Wochen vor Beginn des Lehrgangs zur Abklärung der Abrechnungsfähigkeit mit dem ASB in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Kostenübernahme durch den Kostenträger nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, hat der Teilnehmer die Kursgebühr vor Ort selbst zu entrichten. - Solange die Lehrgangsgebühr nicht entrichtet oder das Formblatt sowie die gegebenenfalls notwendige Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird, wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Teilnahmebestätigung wird in solchen Fällen erst nach Zahlungseingang bzw. vorlage des Formblatts ausgegeben oder versendet. In letzterem Fall hat der Teilnehmer die Kosten des Versands zu tragen.
- Bei Kursen, die auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers außerhalb der Geschäftsräume des ASB durchgeführt werden, hat der ASB gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz der dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Zeitaufwand für An- und Abreise). Der ASB und der jeweilige Auftraggeber werden im Rahmen des Vertragsschlusses den Umfang und die Berechnungsgrundlage des Aufwendungsersatzes gemeinsam festlegen; die entsprechende Vereinbarung ist mindestens in Textform zu treffen.
- Teilnahme und Teilnahmebestätigung
- Die Lehrgänge müssen vom Teilnehmer in kompletter Länge absolviert werden, wobei geringfügige Abwesenheitszeiten bis zu 10 % der Gesamtdauer des Lehrgangs bei mehrtägigen Kursen und bis zu 15 Minuten bei eintägigen Lehrgängen unschädlich sind (z.B. bei einer kleinen Ver-spätung des Teilnehmers nach der Pause). Vorstehendes gilt entsprechend bei ganz oder teilweise online stattfindenden Kursen; bei solchen haben die Teilnehmer darüber hinaus durch Ab-schluss- bzw. Lernzielkontrollen nachzuweisen, dass sie dem Kurs aufmerksam gefolgt sind.
- Die Anwesenheit und Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebestätigung bestätigt.
- Verhalten im Kurs, Beachtung von Hygieneregelungen und Hausordnung
- Ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des ASB ist das Fotografieren, Filmen und die Anfertigung von Tonaufnahmen in den Veranstaltungen nicht gestattet. Wird der Lehrgang ganz oder teilweise online durchgeführt, gilt Vorstehendes entsprechend. Den Anweisungen der Kursleiter ist stets Folge zu leisten.
- Die im Rahmen der Lehrgänge geltenden Hygieneregelungen des ASB sowie diesbezügliche landes- und bundesrechtliche Regelungen sind von den Teilnehmern einzuhalten. Insbesondere kann durch die Kursleitung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und von Einmalhandschuhen und/oder die Handdesinfektion allgemein oder situationsbedingt vorgeschrieben werden. Der ASB ist berechtigt, für die Lehrgänge strengere Hygienereglungen als gesetzlich vorgesehen an-zusetzen; in diesem Falle werden die Teilnehmer, über die beim ASB gültigen Regelungen gesondert informiert. Anpassungen können auch kurzfristig oder nachträglich zu einer bereits be-stätigten Anmeldung erfolgen. Die Kursleitung ist für die Einhaltung der Hygieneregelungen verantwortlich.
- Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des ASB. Dieses wird vom jeweiligen Dozenten/Ausbilder ausgeübt.
- Kursdurchführung / Kursabsagen
- Der ASB behält sich vor, Lehrgänge aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder mit Veranstaltungen vergleichbaren Inhalts zusammenzulegen. Als wichtiger Grund gelten dabei nicht vom ASB zu vertretenden Umständen, insbesondere bei Nichterreichen einer kostendeckenden Mindestteilnehmerzahl, wegen des Ausfalls eines Dozenten ohne Möglichkeit des Ein-satzes einer Ersatzkraft oder aufgrund höherer Gewalt.
- Bei Absage eines Lehrgangs werden die Teilnehmer umgehend informiert und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 13 ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer nicht oder nicht rechtzeitigen Information der Teilnehmer über die Absage des Lehrgangs.
- Kündigung durch den ASB
Der ASB kann den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Teilnehmer zu vertreten hat, fristlos kündigen, ohne den Anspruch auf die Lehrgangsgebühren zu verlieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer den Lehrgang nachhaltig stört, sich nicht an die Hygieneregelungen nach Ziffer 6 hält oder auf eine Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. - Absage von Kursen durch den Teilnehmer (Stornierung), Kündigung
- Die Teilnahme an einem Lehrgang kann vom Teilnehmer schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beginn des Lehrgangs (vgl. nachfolgende Ziffer 9.2.) kostenfrei abgesagt werden. Nach Beginn eines Lehrgangs ist eine Stornierung aus-geschlossen. Maßgeblich für das Wirksamwerden der Erklärung ist der Zugang der Erklärung beim ASB.
- Bis zu welchem Zeitpunkt eine Stornierung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung kostenfrei möglich ist, bestimmt sich für die einzelnen Lehrgänge wie folgt:
- „Erste-Hilfe-Kurse“
Bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr erhoben werden. Eine Bezahlung mit einem ASB-Gutschein ist in diesem Fall nicht möglich. - „Sanitätshelfer-Lehrgang (SHL)“, „Sanitätsdienst-Lehrgang (SDL)“, Schulsanitätslehrgang (SSDL)“
Bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stornierung oder Fernbleiben erhoben. - „Rettungssanitäter – Grundlehrgang / Abschlusslehrgang“
Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stornierung oder Fern-bleiben erhoben. - „KIT-Ausbildung: Zertifizierter Ausbildungskurs (PSAH/PSNV-B)
Bei Stornierungen bis 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stornierung oder Fern-bleiben erhoben. - Sonstige „KIT-Fortbildungen“
Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stornierung oder Fernbleiben erhoben. - Sonstige „KIT-Fortbildungen“
Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stornierung oder Fern-bleiben erhoben. - Die unter Ziffer 9.2. aufgeführten Kostenpauschalen entfallen, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen kann und dieser den Lehrgang anstelle des Teilnehmers wahrnimmt. Im Übrigen steht jedem Teilnehmer der Nachweis frei, dass dem ASB durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Sonderregelungen bei Kursen für Unternehmen und Organisationen
- Selbstverwaltung bei Erste-Hilfe-Kursen im Betrieb sowie bei Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
Zu einzelnen Kursen können Plätze reserviert und im Anschluss via Internet selbstständig ver-waltet werden. Die Reservierung kann mit der Ausbildungsabteilung per E-Mail unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vereinbart werden.
Sollte die Anzahl der freien Plätze nicht ausreichen, wird der ASB sich bemühen, in Absprache mit dem Unternehmen/der Organisation zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Sollte sich herausstellen, dass nicht alle reservierten Plätze benötigt werden, ist dies bis spätesten 14 Werktagen unter Angabe der Anzahl der überschüssigen Plätze an den ASB unter der o.g. E-Mail-Adresse zurückzumelden. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Rückmeldung, werden die reservierten, aber nicht besetzten Plätze mit der zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Kursgebühr in Rechnung gestellt. Dem Unternehmen/der Organisation steht der Nachweis frei, dass dem ASB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. - Inhouse-Lehrgänge: Mindestteilnehmerzahl, zusätzliche Gebühren und Raumanforderungen
Für Inhouse-Lehrgänge – d.h. Lehrgänge, die auf Anforderung eines Unternehmens bzw. einer Organisation in dessen/deren Räumlichkeiten oder an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten des ASB stattfinden – gilt eine Teilnehmerzahl je Kurs von mindestens 12 Teilnehmern. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit der anteilig auf diesen Tag entfallenden Lehrgangsgebühr zu entrichten. Übernimmt ein Kostenträger die Kursgebühren, so gelten abweichend davon die Bedingungen des Kostenträgers, sofern solche existieren. Bei Inhouse-Lehrgängen wird dem jeweiligen Auftraggeber zusätzlich zur Kursgebühr der anfallende zeitliche und logistische Mehraufwand in Höhe der tat-sächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
Für Inhouse-Lehrgänge, die auf Anforderung eines Unternehmens bzw. einer Organisation in dessen/deren Räumlichkeiten oder an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten des ASB statt-finden, müssen die Räumlichkeiten neben einer Mindestgröße die Voraussetzungen aus der Ar-beitsstättenverordnung erfüllen. Die Verantwortung unterliegt dem Unternehmens bzw. der Organisation. Eine Checkliste können Sie hier herunterladen.
- Selbstverwaltung bei Erste-Hilfe-Kursen im Betrieb sowie bei Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
- Sonderregelungen für individuell konzeptionierte Kurse
- Auf Anfrage erstellt der ASB auch speziell auf den jeweiligen Bedarf des Auftraggebers ausgerichtete, individualisierte Kurskonzepte.
- Diese Kurse werden zu einem vorab vereinbarten Festpreis nach Wahl des Auftraggebers entweder am Sitz des ASB oder an dem vom Kunden mitgeteilten Ort durchgeführt. Abweichend von Ziffer 4.8. und 10.2. dieser AGB hat der Auftraggeber bei solchen Kursen keine zusätzlichen Aufwendungen zu tragen; diese sind bereits im vereinbarten Festpreis enthalten.
- Individuell gestaltete Lehrgänge können vom Auftraggeber schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail) bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Kurstermin abgesagt werden, ohne dass hierfür Stornogebühren anfallen. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird bei späterer Stor-nierung oder Fernbleiben erhoben. Nach Beginn eines Lehrgangs ist eine Stornierung ausge-schlossen. Maßgeblich für das Wirksamwerden der Erklärung ist der Zugang der Erklärung beim ASB. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem ASB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Urheberrechtschutz
- Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht, auch nicht auszugsweise und ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des ASB vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Teilnehmern im Internet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
- Datenschutz
- Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der DSGVO und des BDSG.
- Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange der ASB ein rechtliches Interesse an der Aufbewahrung dieser Daten hat oder zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
- Im Falle einer Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen werden die Daten zum Zwecke der Abrechnung an diese weitergegeben.
- Weitere ausführliche Hinweise zum Datenschutz einschließlich der Rechte des Teilnehmers sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind unter asb-muenchen.de/datenschutz abrufbar.
- Haftung
- Der ASB haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ASB selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen beruhen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des ASB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ASB beruhen.
- Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei termingebundenen Lehrgängen
- Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Alle unsere Lehrgänge finden zu spezifischen Terminen statt. Als Verbraucher haben Sie daher kein Widerrufsrecht. Der Grund ist, dass mit Vertragsschluss ein Platz für jeden Teilnehmer reserviert wird, der bei einem Widerruf möglicherweise nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. - Das unter Ziffer 9 eingeräumte Recht zur Stornierung von Kursen durch den Teilnehmer bleibt unter den dort beschriebenen Bedingungen von dieser Regelung unberührt.
- Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Im Verkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Sitz des ASB in München. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Erfüllungsort ist München, sofern nicht anders vereinbart.
München, den 27.02.2024